zusätzliche Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern. Seit 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde dadurch erweitert. Mit der interaktiven Video-Anwendung KiZ-Lotse können Eltern ermitteln, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Dieses Video findet sich unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
(om)
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