Minderjährige Mütter

Eine minderjährige Mutter ist ein Mädchen, das mit weniger als 18 Jahren einKind bekommen hat. Wenn die Mutter ohne ihre Eltern in Deutschland ist, ist sie ein unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling (UMF). Sie bekommt dann einen Vormund und ihr Kind bekommt auch einen Vormund. Der Vormund ist eine Person vom Jugendamt. Mutter und Kind haben nicht die gleiche Person als Vormund. Der Vormund vertritt das Kind und die minderjährige Mutter bei rechtlichen Fragen. Der Vormund der Mutter entscheidet zum Beispiel wichtige Fragen in Absprache mit ihr. Wenn die Eltern der minderjährigen Mutter da sind, können sie der Vormund für das Kind sein. Die Treffen mit dem Vormund finden einmal im Monat statt. Das Jugendamt oder der Sozialdienst helfen auch, wenn die Mutter Fragen zur Wohnungssuche oder zur Schule oder Ausbildung mit Kind hat.

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