Wie bekommt man als Geflüchteter Bafög?

Studium

Wie bekommt man als Geflüchteter Bafög?

Von M. Alwawi

 

Bei einem Treffen unseres Veranstaltungsformats »tünews vor Ort« in Tübingen kamen die Anwesenden auf das Thema BAföG (Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz) zu sprechen. Dazu gab es viele Fragen. Zur Zeit haben sich bereits viele Geflüchtete für einen Studienplatz beworben. Doch sie wissen nicht, wie sie ihr Studium finanzieren können. Deshalb fragten wir bei Frau Unterseher im zuständigen BAföG-Amt in Reutlingen nach.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um BAFöG-Förderung zu bekommen? – Geflüchtete, die BAföG beantragen wollen, müssen anerkannter Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiär Schutzberechtigter sein. Es ist wichtig, eine Kopie des Aufenthalts-Status vorzulegen. Geflüchtete, die nur geduldet sind, müssen sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet in Deutschland aufhalten, bevor sie BAföG-berechtigt sind. Asylbewerber, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten kein BAföG. Bei ihnen ist noch nicht ausreichend geklärt, ob sie in Deutschland bleiben können.

Wo kann man sich informieren? – Info-Point, Mensa, Tübingen, Wilhelmstraße 13, Raum 140c, Öffnungszeiten im Semester Montag bis Donnerstag 11 bis 14 Uhr, Freitag 11 bis 13 Uhr. Dort können allgemeine Fragen zum BAföG gestellt werden, Formulare abgeholt und Unterlagen oder Anträge eingereicht werden. Individuelle Beratung gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) in Reutlingen, Listplatz 1, Öffnungszeiten: Dienstag, 13 bis 15.30 Uhr, und Donnerstag, 9 bis 11.30 Uhr, E-Mail: bafoeg@sw-tuebingen-hohenheim.de, Telefon 07121/680880.

Was muss man beachten? – Grundsätzlich gilt: Man kann für einen Bachelor- und einen Master-Studiengang Förderung bekommen, aber nicht für zwei Bachelor-Studiengänge. Es ist wichtig, die notwendigen Unterlagen einzureichen. Es reicht nicht, dass man nur den Antrag stellt. Und es gibt eine Altersgrenze. Bei Beginn des Bachelor-Studiums darf man nicht älter als 30 Jahre sein. Wenn man mit dem Master-Studium beginnt, darf man nicht älter als 35 Jahre alt sein.

Es ist wichtig, das Einkommen der Eltern nachzuweisen, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Wenn das per Post nicht geht, kann das per E-Mail gemacht werden. Man kann den Bescheid selber übersetzen und braucht keine offizielle Übersetzung. Die Unterlagen müssen keine Originale sein, eine Kopie reicht. Wenn man sich ernsthaft um den Nachweis des Einkommens bemüht hat, es aber nicht schafft, muss man das dem BAföG-Amt mitteilen.

Wie lange dauert es nach dem Antrag, bis man die Förderung bekommt? – Nach der Antragstellung dauert es im Sommersemester in der Regel 6 bis 8 Wochen. Im Wintersemester kann es 2 bis 3 Monate dauern, da es viele Anträge gibt.

Wie viel beträgt die BAföG-Forderung pro Monat? – Es gibt Unterschiede ob man bei den Eltern oder allein wohnt. Wenn man bei den Eltern wohnt, bekommt man maximal 451 Euro im Monat. Wenn man allein wohnt, bekommt man maximal 649 Euro im Monat. Man kann zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 86 Euro monatlich für die Krankenversicherung bekommen, wenn man sich als Student selbst versichert. Wenn man ein Kind hat, das nicht älter als 10 Jahre alt ist und beim Antragssteller wohnt, kann man einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro pro Monat bekommen. Von diesem Bedarf werden Einkommen und Vermögen des Antragstellers und Einkommen des Ehegatten und der Eltern nach Berücksichtigung der Freibeträge abgezogen.

Wie lange gibt es BAföG? – Die Höchstdauer der Förderung hängt von der Regelstudienzeit des Studiengangs ab. Sie ist in der Studienordnung festgelegt. Allgemein gilt: Bachelor 6 Semester, Master 4. Aber zum Beispiel bei Medizin beträgt die vorgesehene Studienzeit 12,5 Semester.

Muss man BAföG zurückzahlen? – Die Förderung gibt es, auch für Geflüchtete, je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen des deutschen Staates. Die Darlehenshälfte muss später zurückgezahlt werden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von insgesamt 10 000 Euro.

Darf man die Hochschule wechseln, wenn man BAföG erhält? – Beim Hochschulwechsel gibt es kein Problem. Man bekommt die Förderung entsprechend der Regelstudienzeit weiter. Aber man muss beim Hochschulwechsel auf Folgendes aufpassen: Die Reihenfolge der Fächer an der neuen Hochschule sind oft anders. Das BAföG-Amt braucht zum fünften Fachsemester einen Leistungsnachweis. Es könnte sein, dass der Leistungsnachweis wegen der unterschiedlichen Reihenfolge der Fächer nicht positiv bestätigt wird. Hier muss man sich erkundigen, ob das berücksichtigt werden kann. Wenn man den Leistungsnachweis nicht erhalten kann, braucht man Gründe dafür, zum Beispiel eine Krankheit. Der Hochschulwechsel ist kein ausreichender Grund. Es ist deshalb besser, die Hochschule schon nach einem oder zwei Semestern zu wechseln. Dann ist die Chance größer als nach 3 oder 4 Semestern, den Leistungsnachweis zu bekommen.

Ist es möglich, das Studienfach zu wechseln? – Grundsätzlich kann man das Studienfach wechseln, nach zwei Semester ohne Problem, nach dem dritten Fachsemester braucht man eine Begründung – zum Beispiel dass man die Leistung nicht erbringen konnte. Nach dem vierten Fachsemester geht das in der Regel nicht mehr.

Darf man zusätzlich zur BAföG-Förderung Geld verdienen? – Wenn man arbeiten möchte, darf man bis 450 Euro im Durchschnitt pro Monat verdienen. Das heißt, man kann zum Beispiel während der Semesterferien mehr verdienen und während des Semesters weniger. Aber: Das Studium muss im Vordergrund stehen. Sonst könnte das BAföG-Amt annehmen, dass man keine Zeit furs Studium hat. Das könnte die Förderung gefährden. Wenn man verheiratet ist, darf man 570 Euro dazu verdienen. Wenn man Vermögen hat, gibt es für Ledige einen Freibetrag in Höhe von 7500 Euro, bei Verheirateten sind es 9600 Euro.

Wie lange läuft die Förderung? – Normalerweise läuft die Förderung jeweils für ein Jahr. Wenn man den Bescheid vom BAföG-Amt bekommt, muss man darauf achten, wann die Förderung endet. Man muss also rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Am besten 2 Monate, bevor die Förderung ausläuft. Wenn die Bearbeitung des Antrags länger dauert, bekommt man die einem zustehende Förderung nachbezahlt. Wenn man ein Kind hat, das jünger als 10 Jahre ist, kann man Förderung für einen längeren Zeitraum bekommen.

 

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