Tübinger Ausländerbehörde: Neue Regelungen durch Corona

Fast alle Anträge bei der städtischen Ausländerbehörde können ab sofort schriftlich eingereicht werden, sodass kein persönlicher Kontakt nötig ist. Zur Klärung offener Fragen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 8 bis 16 Uhr unter Telefon 204-2020 erreichbar.

Anträge auf Aufenthaltsgestattung oder Duldung können Asylbewerberinnen und Asylbewerber per Post an die städtische Ausländerbehörde senden oder in den Briefkasten am Bürgeramt einwerfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senden die verlängerten Dokumente so schnell wie möglich zurück. Duldungen werden derzeit um sechs Monaten verlängert, Aufenthaltsgestattungen um zwölf Monate.

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte rechtzeitig vor Ablauf schriftlich beantragt werden. Das kann in einem formlosen Schreiben oder per E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de geschehen.

Bei erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss der Antrag schriftlich gestellt werden. Wenn möglich, wird auch in diesem Fall auf eine persönliche Vorsprache verzichtet. www.tuebingen.de/corona.

tun032001

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.3.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html