Corona: Erleichterte Anträge zum Aufenthalt in Tübingen

In Tübingen können ab sofort fast alle Anträge bei der städtischen Ausländerbehörde schriftlich eingereicht werden. Man muss also nicht mehr persönlich erscheinen. Duldungen verlängert die Behörde nach Auskunft des Asylzentrums Tübingen derzeit in der Regel um sechs Monate, Aufenthaltsgestattungen um zwölf Monate. Wenn eine Aufenthaltserlaubnis erstmals beantragt wird, muss der Antrag immer schriftlich gestellt werden. Wenn möglich, verzichtet die Ausländerbehörde aber auch in diesem Fall auf eine persönliche Vorsprache. Stattdessen kann der alte Pass nach Rücksprache an das Ausländeramt geschickt werden. Dort wird er dann mit einem Klebeetikett versehen. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann in einem formlosen Schreiben oder per E-Mail an auslaenderamt@tuebingen.de geschehen. Pässe und die alte Aufenthaltserlaubnis sollen bei den Antragstellern verbleiben. In allen Zweifelsfällen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter 204-2020 erreichbar.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 19.03.2020

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