Corona: Wer ausreisen müsste, aber nicht kann

Die Corona-Epidemie wirkt sich auch auf Menschen aus, die sich beispielsweise für drei Monate visafrei oder mit „Schengen-Visum“ in Deutschland aufhalten. Es kann passieren, dass diese Menschen wegen der Corona-Maßnahmen nicht ausreisen können. In solchen Fällen kann die Ausländerbehörde vor Ort das Visum aus humanitären Gründen um bis zu sechs Monate verlängern. Oder sie spricht eine Duldung aus. Das Asylzentrum Tübingen weist darauf hin, dass Betroffene einen entsprechenden Antrag vor Ablauf der rechtmäßigen Aufenthaltsfrist stellen müssen.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Youssef Kanjou, 19.03.2020

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