Erstaufnahmeeinrichtungen dürfen Quarantäne verordnen

Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg dürfen jetzt Quarantäneregelungen für 14 Tage erlassen. Die BewohnerInnen dürfen den ihnen zugewiesenen Unterkunftsbereich dann zwei Wochen nicht verlassen. Das schreibt die Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrer Vierten Änderung der Corona-Verordnung vom 9. April vor.

tun041002

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html