In immer mehr Einzelhandelsgeschäften ist das Kassenpersonal durch Plexiglasabschirmungen von den KundInnen getrennt. Das ist eine der technischen Schutzmaßnahmen, die die baden-württembergische Landesregierung den Geschäften vorschreibt, die weiterhin oder seit dem 18. April wieder öffnen dürfen. Notfalls reicht auch ein mit Klarsichtfolie bespannter Rahmen. Markierungen am Boden vor den Kassen orientieren über einzuhaltende Mindestabstände. KundInnen sollen möglichst bargeldlos bezahlen. Bargeld darf nicht direkt in die Hand gegeben werden, sodass ein direkter Kontakt zwischen Kunde und KassiererIn bei der Bezahlung vermieden wird. Die Geschäfte werden daraufhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass KundInnen den generellen Mindestabstand von 1,5 Metern beachten. Dazu müssen… Read More
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