Schutzmaßnahmen in geöffneten Geschäften

In immer mehr Einzelhandelsgeschäften ist das Kassenpersonal durch Plexiglasabschirmungen von den KundInnen getrennt. Das ist eine der technischen Schutzmaßnahmen, die die baden-württembergische Landesregierung den Geschäften vorschreibt, die weiterhin oder seit dem 18. April wieder öffnen dürfen. Notfalls reicht auch ein mit Klarsichtfolie bespannter Rahmen. Markierungen am Boden vor den Kassen orientieren über einzuhaltende Mindestabstände. KundInnen sollen möglichst bargeldlos bezahlen. Bargeld darf nicht direkt in die Hand gegeben werden, sodass ein direkter Kontakt zwischen Kunde und KassiererIn bei der Bezahlung vermieden wird. Die Geschäfte werden daraufhin verpflichtet, dafür zu sorgen, dass KundInnen den generellen Mindestabstand von 1,5 Metern beachten. Dazu müssen… Read More

Religionsausübung und Zeremonien bleiben eingeschränkt

In Baden-Württemberg sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften weiterhin grundsätzlich untersagt. Das gilt zunächst bis zum 3. Mai. Als Ausnahmen von diesem Verbot lässt das Land unaufschiebbare religiöse Zeremonien wie Taufen und Eheschließungen zu. Daran dürfen aber nicht mehr als fünf Personen und zusätzlich der oder die Geistliche teilnehmen. Diese müssen dann die Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person, einhalten. Erlaubt ist auch, dass Gottesdienste in kleinstem Rahmen durchgeführt und online gestreamt oder anderweitig medial verbreitet werden. An Bestattungen unter freiem Himmel dürfen auch mehr… Read More

Weiterhin keine Besuche in Krankenhaus und Altenheim

In Baden-Württemberg sind Besuche in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin verboten. Das bestätigte die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. tun 041809 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Weiterhin kein Gruppensport und keine Bildungskurse

In Baden-Württemberg dürfen Vereine weiterhin keine Zusammenkünfte abhalten. Sport- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, ebenso Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Das bestätigte die Landesregierung von Baden-Württemberg in den Erläuterungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 3. Mai. tun 041808 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen gelten weiter

In Baden-Württemberg bleiben auch nach dem 19. April die grundsätzlichen Regelungen der Corona-Verordnung bestehen: Menschen müssen weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten. Im öffentlichen Raum dürfen höchstens zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben oder die nicht zu einer Familie gehören, Kontakt zueinander haben. Sonst drohen ihnen weiterhin erhebliche Bußgelder. Die Landesregierung bittet dringend darum, private Reisen und Verwandtenbesuche zu unterlassen. Ergänzend empfiehlt sie Menschen in Baden-Württemberg „dringend“ sogenannte nicht-medizinische Alltagsmasken über Mund und Nase zu tragen, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern im Alltag praktisch nicht eingehalten werden kann. Die Landesregierung nennt beispielhaft Situationen im öffentlichen Personennahverkehr… Read More

فعاليات الجامعة ستبدأ بطريقة التعليم عن بعد

يتم استئناف الدورة الدراسية في جامعات بادن فورتمبيرغ في 20 نيسان/أبريل 2020 عبر الإنترنت فقط. وسيبقى الحضور المباشر للمحاضرات معلقاً ولغاية 3 أيار/مايو2020. عند الضرورة القصوى يمكن إجراء المحاضرات العملية والتي تتطلب مخابر أو غرف عمل ذات تجهيز خاص التي تتوفر في الجامعات ولكن بشرط اتخاذ التدابير الوقائية اللازمة. جاء هذا بناء على تعديل المرسوم الخامس المتعلق بقانون كورونا الصادر بتاريخ 17 نيسان/أبريل من قبل حكومة ولاية بادن فورتمبيرغ tun 041805 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.04.2020 المزيد من المعلومات حول كورونا بلغتكم إضغط هنا

Gaststätten und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

In Baden-Württemberg bleiben bis auf weiteres aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen: Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Auch Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Nicht erlaubt sind weiterhin Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern ist weiterhin untersagt. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Spielplätze bleiben gesperrt. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen ebenfalls nicht öffnen. Gastronomiebetriebe dürfen… Read More

Uni-Veranstaltungen zunächst nur digital

Der Studienbetrieb an den Hochschulen wird in Baden-Württemberg zum 20. April 2020 in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Ein direkter Besuch von Lehrveranstaltungen bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, können stattfinden, wenn sie zwingend notwendig sind und besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das ordnete die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April an. tun041805 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

الممارسات والمراسم الدينية سوف تبقى محدودة

سوف يستمر الحظر في بادن فورتيمبيرغ على الفعاليات والاجتماعات الأخرى في الكنائس والمساجد ومعابد اليهود وأيضا اجتماعات أصحاب المعتقدات الأخرى. وذلك حتى 3 مايو/ أيار بشكل مبدأي. يستثنى من هذا الحظر المراسم الدينية التي لا يمكن تأجيلها مثل عقد الزواج أو العمادة. بشرط ألا يتواجد أكثر من 5 أشخاص بالإضافة إلى رجل الدين. كما يجب عليهم الالتزام بإجراءات الوقاية من العدوى، خاصة الالتزام بمسافة التباعد عن الأشخاص الآخرين بما لا يقل عن 1,5 متر. من المسموح أيضاً إجراء العبادات ضمن إطار صغير ونقله على عبر الإنترنت وتوزيعه على مواقع التواصل الاجتماعي. أما في الجنازات يسمح لأكثر من 5أشخاص بالمشاركة بشرط… Read More

Schulen öffnen stufenweise ab dem 4. Mai

Die Schulen in Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai 2020 wieder stufenweise geöffnet. Zunächst sollen die Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder zur Schule gehen. Das gilt auch für Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das regelte die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April. tun 041804 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020 Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

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