Der Studienbetrieb an den Hochschulen wird in Baden-Württemberg zum 20. April 2020 in digitalen Formaten wieder aufgenommen. Ein direkter Besuch von Lehrveranstaltungen bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, können stattfinden, wenn sie zwingend notwendig sind und besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das ordnete die Landesregierung von Baden-Württemberg in der Fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April an.
tun041805
Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 06.04.2020