Jeder Mensch darf frei und sicher leben!

„Jeder Mensch darf frei und sicher leben“, so lautet das zweite Grundrecht im deutschen Grundgesetz. Jeder und jede darf selbst entscheiden, wie er oder sie leben möchte. Das heißt, eine Person darf frei entscheiden, wo sie wohnen möchte, welchen Beruf sie machen möchte, ob sie eine Familie haben will oder nicht. Sie darf aber niemandem verletzten und muss sich an die Gesetze halten.

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