ارتفاع غرامات المخالفات المرورية

بالتزامن مع اللوائح الجديدة لقوانين المرور، أعلنت وزارة النقل الفيدرالية عن لوائح جديدة للغرامات أيضًا، التي دخلت حيز التنفيذ في 28 نيسان/أبريل. سترتفع الغرامات على مخالفات الوقوف والتوقف والسرعة. إذا تم تجاوز حد السرعة، فإن حظر القيادة سيكون الآن عند تجاوز السرعة بكيلومترات أقل مما كان عليه في السابق: في المدن تجاوز السرعة عند 21 كم / ساعة، خارج المدينة 26 كم / ساعة. يتم الآن تتبع الاستخدام غير المصرح به لممر طوارئ وسيعاقب المخالف تمامًا مثلما يخالف السائق الذي يعيق إنشاء ممر طوارئ (حتى 320 يورو وحظر القيادة لمدة شهر).  Auto-Posingهناك أيضًا غرامات جديدة لما يسمى يمكن أن يعاقب… Read More

كورنا: مواعيد جديدة للاتصال على الخطوط المباشرة

مواعيد جديدة للاتصال على الخطوط المباشرة في مكتب إدارة المنطقة في توبنغن اعتباراً من 4 أيار بما يخص فيروس كورونا الرقم:070712073600 متاح من الاثنين إلى الجمعة من الساعة 10 إلى الساعة 15. الخطوط المباشرة متاحة حالياً يومياً من الساعة 8 حتى الساعة 18. يوم الجمعة 1 أيار/ مايو هو يوم عطلة رسمية، لذلك الخط غير متاح. ويسري ذلك على عطلة نهاية الأسبوع 1 و2 أيار/ مايو وعلى جميع عطل نهاية الأسبوع لمزيد من المعلومات www.kreis-tuebingen.de/corona.html tun042701 Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 15.04.2020 المزيد من المعلومات حول كورونا بلغتكم إضغط هنا

Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Mit den neuen Regelungen zur Straßenverkehrsordnung teilt das Bundesverkehrsministerium auch neue Bußgeldregeln mit, die auch am 28. April in Kraft getreten sind. Danach werden die Bußgelder für Verstöße beim Parken und Halten und für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen jetzt auch deutlich früher Fahrverbote als bisher: in Ortschaften bereits bei einer Überschreitung um 21 km/h, außerorts um 26 km/h. Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse (bis zu 320 € und ein Monat Fahrverbot). Neu sind auch Bußgelder für das sogenannte Auto-Posing: Das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung… Read More

Neue Regeln im Straßenverkehr bringen mehr Sicherheit für RadfahrerInnen

Am 28. April sind neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Einige der neuen Vorschriften dienen der Sicherheit von RadfahrerInnen. So müssen jetzt Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 1,5 m in Ortschaften und von 2 m außerorts beim Überholen von FußgängerInnen und Radfahrenden einhalten. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren (4–7 km/h) – auch das zum Schutz von Radfahrern. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, die durch eine gestrichelte weiße Linie gekennzeichnet sind, gilt für Autos jetzt ein absolutes Halteverbot. Auf Fahrrädern dürfen Personen nur dann mitgenommen werden, wenn die Fahrräder… Read More

Problemstoffe wieder abgeben

Die Problemstoff-Sammelstellen der Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen nehmen zu ihren üblichen Öffnungszeiten erstmals ab 4. Mai wieder den Betrieb auf. Wegen der Coronavirus-Pandemie war der Betrieb seit Ende März unterbrochen. Jetzt ist sowohl beim Warten als auch bei der Abgabe der Problemstoffe auf Sicherheitsabstände von zwei Metern zu achten. Um niemanden zu gefährden, wäre das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wünschenswert. Beachtet werden sollte, dass aus Kapazitätsgründen und zur Verkürzung langer Wartezeiten, nur Kleinmengen aus Haushaltungen angenommen werden. Deshalb appelliert der Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen, sich nur wenn unbedingt nötig zur Problemstoff-Sammelstelle auf zu machen. Unter www.zav-rt-tue.de können die Öffnungszeiten der… Read More

Lockerungen für Gläubige und Kinder

„Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden“, so Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten soll nicht steigen. Deshalb haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Chefs der Bundesländer am Donnerstag auf „wenige kleine Schritte“ (Kretschmann) geeinigt. Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sind ab der ersten Maiwoche wieder erlaubt. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Botanische Gärten dürfen im Lauf der kommenden Woche aufmachen. Kinderspielplätze werden wieder geöffnet. Allerdings gibt es Auflagen, damit sich möglichst niemand ansteckt. Zahnärzte dürfen wieder wie gewohnt PatientInnen behandeln. Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht gelten weiter. Es soll beobachtet werden, wie sich… Read More

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