Lockerungen für Gläubige und Kinder

„Wir dürfen jetzt nicht leichtsinnig werden“, so Winfried Kretschmann, der Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Die Zahl der mit dem Corona-Virus Infizierten soll nicht steigen. Deshalb haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Chefs der Bundesländer am Donnerstag auf „wenige kleine Schritte“ (Kretschmann) geeinigt. Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sind ab der ersten Maiwoche wieder erlaubt. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Botanische Gärten dürfen im Lauf der kommenden Woche aufmachen. Kinderspielplätze werden wieder geöffnet. Allerdings gibt es Auflagen, damit sich möglichst niemand ansteckt. Zahnärzte dürfen wieder wie gewohnt PatientInnen behandeln. Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht gelten weiter. Es soll beobachtet werden, wie sich die Lockerungen auswirken, bevor neue beschlossen werden. Am 6. Mai wollen die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin über die weitere Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten, über kleinere Feste und über die Gastronomie reden. Fest steht schon jetzt: Großveranstaltungen wie Festivals und Stadtfeste bleiben bis Ende August verboten.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 30.04.2020

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