Neue Regeln im Straßenverkehr bringen mehr Sicherheit für RadfahrerInnen

Am 28. April sind neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt. Einige der neuen Vorschriften dienen der Sicherheit von RadfahrerInnen. So müssen jetzt Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand von 1,5 m in Ortschaften und von 2 m außerorts beim Überholen von FußgängerInnen und Radfahrenden einhalten. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren (4–7 km/h) – auch das zum Schutz von Radfahrern. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, die durch eine gestrichelte weiße Linie gekennzeichnet sind, gilt für Autos jetzt ein absolutes Halteverbot. Auf Fahrrädern dürfen Personen nur dann mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung eingerichtet sind und von einer Person gefahren wird, die mindestens 16 Jahre alt ist. Sogenannte „Blitzer-Apps“, die auf Smartphones oder in Navigationssystemen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen sind jetzt grundsätzlich verboten. Und schließlich gibt es ein neues Verkehrszeichen, das auf das Verbot hinweist, einspurige Fahrzeuge zu überholen.

Alle neuen Regelungen gibt es unter:

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html

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