Erreichbarkeit der Ausländerbehörden im Landkreis Tübingen

Aufgrund der Corona-Situation gibt es bei den Ausländerbehörden im Landkreis Tübingen derzeit keine offenen Sprechzeiten. In dringenden Fällen können Termine vereinbart werden. Für die einzelnen Ämter und Behörden gilt folgende Erreichbarkeit:

Ausländerbehörde im Landratsamt

Ein Termin ist direkt bei den zuständigen SachbearbeiterInnnen zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich hier:

www.kreis-tuebingen.de/310341.html

Für Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen genügt es, die Aufenthaltsgestattung oder Duldung ans Landratsamt zu senden. Nach der Verlängerung werden die Dokumente per Post zurückgesandt.

Ausländeramt der Stadt Tübingen

Das Ausländeramt ist derzeit montags bis freitags von 14 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar unter der Durchwahl 204-2020, dann wird an die SachbearbeiterInnen durchgestellt. Bei Bedarf können dringende persönliche Termine vereinbart werden, entweder telefonisch oder per E-Mail: termin.auslaenderamt@tuebingen.de

Ausländeramt der Stadt Rottenburg

Die Abteilung Ausländerwesen beim Ordnungsamt ist telefonisch erreichbar unter 07472/165-246 oder 07472/165-376 und per Mail unter auslaenderamt@rottenburg.de.

Für die meisten Anliegen ist es erforderlich, dass man persönlich zum Amt kommt. Hierfür muss telefonisch ein Termin vereinbart werden. Im Telefonat wird geklärt, welche Unterlagen mitzubringen sind.

tun050505

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 10.05.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Leave a Comment

Contact Us

Magazine Html