Arbeitsschutz gegen Corona-Infektionen

Die Bundesregierung hat am 20. April allgemeine Standards für den Schutz gegen Corona-Infektionen im Arbeitsleben veröffentlicht. Darin weist die Regierung darauf hin, dass auch in Betrieben ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Betriebsabläufe sollen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Schichtarbeit soll dementsprechend angepasst werden. Niemand soll krank zur Arbeit kommen. Wer während der Arbeit Fieber, Schnupfen, Husten oder Atemprobleme bekommt, soll nach Hause gehen. Bei unvermeidlichen direkten Kontakten muss es zusätzlichen Schutz geben, bevorzugt durch Schutzscheiben. Der Arbeitgeber soll für Waschgelegenheiten oder Desinfektionsspender sorgen und Nase-Mund-Bedeckungen zur Verfügung stellen. Es werden kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räume, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen empfohlen.www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=4

tun051502

Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian.

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