Fitness im Studio eingeschränkt erlaubt

Fitness- oder Yogafans können ab Dienstag, 2. Juni, wieder im Studio trainieren. Das baden-württembergische Kultusministerium gab jetzt die Lockerungen für den Indoor-Sport bekannt. Allerdings gelten neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Trainierenden noch andere Regeln. Die SportlerInnen müssen umgekleidet zum Training kommen. Es darf keinen direkten körperlichen Kontakt und kein Gedränge geben. Beschäftigte des Studios notieren Name, Datum, Dauer des Besuchs und Adresse oder Telefonnummer der Gäste. Die Räume müssen ausreichend belüftet und die Geräte nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden. Umkleiden und Sauna bleiben geschlossen. Schwimm- oder Hallenbäder werden nur für Schwimmkurse oder -unterricht geöffnet. Es dürfen maximal zehn Leute gleichzeitig im Wasser sein. Maximal fünf Leute inklusive TrainerIn dürfen zu einem Lauftreff kommen. Sie können im Freien nur auf Sportanlagen gemeinsam joggen, nicht auf öffentlichen Wegen, Straßen oder in Parks.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 26.05.2020

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