Private Feste mit maximal 99 Gästen

Hochzeitspaare oder Geburtstagskinder können ab Dienstag, 9. Juni, wieder mit mehr Gästen feiern. Das dürfen in ihrem Zuhause bis zu 20 Leute aus verschiedenen Haushalten sein. Bei Familienmitgliedern gibt es keine Begrenzung. Das gab die Landesregierung Baden-Württemberg jetzt bekannt. Sie nennt zwei Beispiele: Wenn vier Personen in einem Haushalt zusammenwohnen, dürfen noch maximal 16 Leute, die nicht verwandt sind, zu einem Fest eingeladen werden. Kommen zu den vier Gastgebern drei Verwandte, dürfen nur noch 13 nicht verwandte BesucherInnen erscheinen. In angemieteten Räumen wie zum Beispiel Gaststätten sind private Feiern wieder mit maximal 99 Gästen erlaubt. Ob Kino, Konzert oder Theater: Auch hier dürfen schon ab Montag, 1. Juni, bis zu 99 Gäste eingelassen werden. Für sie muss es feste Sitzplätze mit genügend Abstand geben. Und: Die Hygieneregeln müssen ebenso wie bei den Privatfesten eingehalten werden.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Boushra Mahfouz, 30.05.2020

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