„Baukindergeld“ als Zuschuss für Familien

Seit Herbst 2018 hat die Bundesregierung die Förderung „Baukindergeld“ auf den Weg gebracht. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Geldes ist, dass Wohneigenturm gekauft oder gebaut wird. Der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2020 datiert sein. Die Förderung erhalten ausschließlich Familien, deren Haushaltsein-kommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Dies liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 15.000 Euro. Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Der Betrag wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Die Familien bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen. So ist es möglich, über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind zu erhalten. Der Antrag für das Baukindergeld kann direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/baukindergeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-28492

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 24.03.2020

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