Einbürgerung in Deutschland 1: Mehrere Grundvoraussetzungen

Menschen, die seit 2014 nach Deutschland geflohen sind, denken mittlerweile daran, deutsche Staatsbürger zu werden. tünews INTERNATIONAL hat deshalb am 3. Juni 2020 mit Matthias Regenbrecht gesprochen. Regenbrecht ist im Landratsamt Tübingen seit 15 Jahren für Einbürgerungen zuständig. Im Studio von tünews INTERNATIONAL gab er zunächst einen Überblick darüber, welche Bedingungen das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz stellt, das zuletzt am 20. November 2019 geändert wurde. Regenbrecht nannte zunächst die Zeit, die Geflüchtete rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland gelebt haben müssen, das sind in der Regel 8 Jahre. Manchmal gelten auch kürzere Fristen von 7, 6 oder 3 Jahren. Sodann müssen die BewerberInnen bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen. Wer nicht in Deutschland einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung gemacht hat, muss mindestens das Sprachniveau B 1 nachweisen. BewerberInnen dürfen auch keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss außerdem grundsätzlich dazu bereit sein, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Ein besonderes Problem erlebt Regenbrecht in seiner Tätigkeit darin, dass Geflüchtete ihre Identität durch Originaldokumente nachweisen müssen. Generell müssen Menschen, die eingebürgert werden wollen, auch von ihrem eigenen Einkommen leben können. Schließlich müssen die BewerberInnen die Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anerkennen und befolgen. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss alle diese Grundvoraussetzungen erfüllen. Wir geben in der Serie „Einbürgerung in Deutschland“ vertiefende Einblicke in die einzelnen Voraussetzungen und die Auskünfte von Regenbrecht dazu.

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Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 16.06.2020

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