Einbürgerung in Deutschland 7: Bekenntnis zum Grundgesetz

Wer die deutsche Staatsbürgerschaft möchte, muss mehrere Grundvoraussetzungen erfüllen. Eine davon ist, dass sich die BewerberInnen zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Für Matthias Regenbrecht, der im Landratsamt Tübingen für Einbürgerungen zuständig ist, sind die Werte wichtig, die das Grundgesetz als Verfassung Deutschlands festlegt, „ein wesentlicher Moment“. Als Beispiele nennt er die Würde des Menschen, den Schutz von Ehe und Familie, die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit, die Reisefreiheit „und andere mehr“. Regenbrecht macht klar, warum er diese Grundvoraussetzung besonders sorgfältig prüft: „Die Menschen, die hier eingebürgert werden wollen, kommen ja oft aus völlig anderen Ländern.“ Denen müsse klar sein, worauf sie sich einlassen. Wenn jemand beispielsweise sage „Ich will meine Frau unter mir halten und sie schlagen, wann ich will“, dann würde er sich gegen eine der Normen des Grundgesetzes aussprechen. In so einem Fall würde er, Regenbrecht, den Antrag auf Einbürgerung ablehnen und sagen: „Nein, tut mir leid, das widerspricht sich“. Hellhörig wird Regenbrecht auch, wenn er davon erfährt, dass jemand bereits früher im Ausland gegen die Prinzipien des Grundgesetzes verstoßen hat: „Ich kann nicht gegen Gewalt sein und andererseits Dinge befürworten, die dagegen laufen.“ Hat sich jemand, der beispielsweise in seinem Herkunftsland gegen die Demokratie auftrat, geändert? Wer eingebürgert werden will, muss in jedem Fall eine Bekenntnis- und Loyalitätserklärung zum Grundgesetz und seinen Prinzipien vor Regenbrecht durchlesen und unterschreiben.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Sameer Ibrahim, 20.06.2020

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