In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ab dann sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich. Voraussetzung ist, dass den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen. Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt. Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt. Dies steht in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020