Corona ab 1. Juli: Weiterhin Abstand halten, Maske tragen

In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Menschen müssen im öffentlichen Raum weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Schulen Kindergärten und manche anderen Einrichtungen sind ausgenommen. Wenn das nicht möglich ist, muss mindestens eine Maske über Mund und Nase getragen werden. (Es reicht nicht, nur den Mund mit der Maske zu bedecken!). Die Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs und an dessen Zustiegsstellen. Vorgeschrieben ist die Maske auch bei Dienstleistungen, bei denen sich Menschen sehr nahekommen. Ausdrücklich vorgeschrieben sind die Masken weiterhin in Einkaufszentren und Ladengeschäften. Dies steht in den Paragraphen 2 und 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 23. Juni 2020.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020

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