In Baden-Württemberg gelten ab dem 1. Juli 2020 neue Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wer gegen Bestimmungen der Corona-Verordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mit einer Geldstrafe muss weiterhin rechnen, wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhält, keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, wenn dies vorgeschrieben ist, an einer Ansammlung von mehr als zwanzig Personen teilnimmt oder beispielsweise nicht gestattete Versammlungen abhält. Auch wer mit Symptomen einer Infektionskrankheit gegen Zutritts- oder Teilnahmeverbote verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Geldbußen können bis zu 2.500 Euro, in Einzelfällen sogar 25.000 Euro betragen. Dies steht in Paragraph 73 des Infektionsschutzgesetzes.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 25.06.2020