Deutsche Grenze für Schutzsuchende trotz Corona offen

Wegen der Corona-Pandemie ist die Einreise nach Deutschland momentan beschränkt. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Einreisebeschränkung: So dürfen Bürger aus einem Land der Europäischen Union sowie Personen aus anderen Staaten, die eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, einreisen.

Auch für schutzsuchende Personen gelten Ausnahmeregelungen für die Einreise nach Deutschland: Personen, die durch den Familiennachzug nach Deutschland einreisen, dürfen weiterhin kommen, solange die erforderlichen Dokumente vorliegen. Außerdem dürfen Personen, die Asyl beantragen wollen, einreisen. Das bedeutet, dass geflüchtete Meschen an der Grenze nicht abgewiesen werden und einreisen dürfen, sie sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Allerdings müssen alle Ankommenden die Quarantäne-Bestimmungen beachten und bei der Ankunft werden sie auf Anzeichen einer Corona-Infektion untersucht. So soll verhindert werden, dass infizierte Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dort womöglich andere Personen gefährden. Bei ihnen werden individuell die Behandlungs- und Quarantänemaßnahmen entschieden. Das BAMF nimmt Asylanträge schriftlich an.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden sich unter den Punkten „Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen“ und „Migration“ auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

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Foto: Deutsch-Schweizer Grenze Konstanz – A 7, Raimond Spekking, Wikimedia Commons.

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