Urkundenfälschung

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Zeugnis – überall begegnet man im Alltag Urkunden. Eine Urkunde ist ein Schriftstück, das etwas beglaubigt oder bestätigt. Es ist also ein offizielles Dokument. Aber Urkunden sind nicht nur amtliche Schriftstücke, auch beispielsweise Schwimmkursurkunden bestätigen das Erreichte und das Können. Um sich Vorteile in der Jobsuche oder in finanziellen Angelegenheiten zu verschaffen, fälschen manche Leute Urkunden, im professionellen oder im privaten Stil. Mit einer gefälschten Urkunde betrügt man. Das ist unabhängig davon, ob man die Urkunde selbst erstellt hat oder eine gefälschte Urkunde verwendet und gilt auch für den Versuch, dies zu tun. Sowohl das Erstellen als auch das Verwenden von gefälschten Urkunden ist strafbar und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Diese kann bis zu fünf, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren sein.

Weitere Informationen: https://www.rodorf.de/03_stgb/bt_21.htm#01

Und https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

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Bild: Rainer Sturm/pixelio

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