Ausgang abends wieder erlaubt, aber keine großen Treffen

Seit dem 11. Februar gibt es in Baden-Württemberg keine nächtliche Ausgangssperre mehr. Das heißt aber nicht, dass es jetzt große Feiern mit Verwandten und Treffen mit vielen FreundInnen geben darf. Denn die Kontaktbeschränkung – Mitglieder eines Haushalts dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – gilt bis mindestens 7. März. Ziel bleibt, die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich zu senken. Als kritische Schwelle gelten über 50 Neuinfektionen mit dem Virus je 100.000 Einwohner an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Wenn diese Grenze überschritten wird und immer mehr Menschen an Corona erkranken, müssen betroffene Stadt- und Landkreise handeln: Sie können als letzte Maßnahme wieder regional eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr vorschreiben. Das regelt ein Erlass des Sozialministeriums.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 29.12.2020

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