Beschäftigungsduldung bietet Perspektive für Aufenthalt

Seit dem 1. Januar 2020 ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Duldung zum Zweck der Beschäftigung zu erhalten. Damit soll langjährig Beschäftigten ein Schutz vor Abschiebung und eine langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektive geboten werden. Allerdings sind daran hohe Bedingungen geknüpft wie zum Beispiel die Klärung der Identität und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Vollzeit seit mindestens 18 Monaten. Außerdem muss seit mindestens 12 Monaten der eigene Lebensunterhalt gesichert sein.

Mit der so genannten Beschäftigungsduldung wird eine Chance für geduldete Personen möglich, die bisher nicht als Asylbewerber anerkannt wurden. Die Beschäftigungsduldung kann auch die Familie der Person betreffen, die eine Beschäftigungsduldung beantragt. Beim Verlust des Arbeitsplatzes droht allerdings auch die Beendigung der Duldung.

Wer Interesse an einer Beschäftigungsduldung hat, sollte sich unbedingt beraten lassen. Weitere Informationen gibt es in einem Video von Handbook Germany und in den folgenden Infoflyern auf Deutsch und Arabisch:

Deutsch:

https://www.berlin.de/lb/intmig/_assets/themen/recht-praktisch-erklaert/infopapier-3_beschaeftigungsduldung.pdf

Arabisch:

https://www.berlin.de/lb/intmig/_assets/themen/recht-praktisch-erklaert/migrationspaket/infopapier-3_beschaeftigungsduldung_ar.pdf

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Bild: Marcus Walter/pixelio

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