Baden-Württemberg verschärft Corona-Regeln ab 29. März

Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg infizieren sich mit dem Corona-Virus. Deshalb gelten ab Montag, 29. März, verschärfte Regeln. Das steht in der neuen Corona-Verordnung des Landes. Neu ist die Maskenpflicht im Auto für alle Insassen, wenn jemand mitfährt, der aus einem anderen Haushalt kommt. Dann müssen alle medizinische oder FFP2-Masken tragen. Privat dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Buchhandlungen gehören nicht mehr wie Supermärkte und Drogerien zu Geschäften für den täglichen Bedarf. Deshalb dürfen dort nur noch Waren bestellt und mit einem Termin abgeholt werden. In der Tübinger Innenstadt gelten andere Regeln. Dort dürfen KundInnen aus dem Landkreis Tübingen nach einem negativen Schnelltest an einer der neun Teststationen weiter in Einzelhandelsgeschäften einkaufen, im Freien vor Cafés und Gaststätten sitzen sowie Museen, Kinos und Theater besuchen. Das Land hat diesen Modellversuch bis 18. April verlängert. Menschen aus anderen Landkreisen können an Ostern – von Karfreitag bis Ostermontag – keinen Test machen und auch kein Tagesticket für Tübingen bekommen.

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Der Neckar fließt durch Tübingen, viele Brücken führen über ihn. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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