Help when stressed by corona

Everyday life is restricted, contacts are limited. Constant new reports about the coronavirus are distressing. Many are worried about their future. Some are quarantined. There are helpful tips and phone numbers from aid organizations available for all of these cases on the state’s website: www.baden-wuerttemberg.de, search for “Hilfe für die Seele in der Coronazeit” (“Help for the soul during corona times”, only available in German). An assortment: The telephone counselling (Telefonseelsorge) for worries of all kinds is for free and anonymous and can be reached 24 hours a day under the numbers 0800 1110111 and 0800 1110222. The information telephone… Read More

Gibt’s im Kreis Tübingen Erdbeben? Ja!

Von Michael Seifert Was viele nicht wissen: zwischen Tübingen und Balingen leben wir in einem Gebiet, in dem immer wieder die Erde bebt. Zuletzt ereignete sich am Sonntagabend, dem 21. März um 18.38 Uhr ein Erdbeben der Stärke 3,6. In der Region Tübingen/Reutlingen war ein Knall wie von einer Explosion zu hören und eine kurze Erschütterung zu spüren. Der Bürgermeister einer Gemeinde am Rand der Schwäbischen Alb, dort wo das Zentrum war, sagte: „Es war, als ob ein Auto in mein Haus gefahren wäre.“ Erst im Dezember 2020 hatte es nachts ein ähnlich starkes Beben gegeben, das aber viele verschlafen… Read More

المساعدة التقنية لأولياء الأمور في التعليم المنزلي

يقدم مشروع „التعليم المنزلي: لكن آمن!“ مرشدين متطوعين للتعليم المنزلي في مدرسة تعليم اللغة (VHS) في روتنبورغ، لمساعدة الآباء من ذوي الأصول المهاجرة، كل يوم أربعاء من الساعة الخامسة إلى السابعة مساءً. أي شخص يحتاج إلى نصائح ومساعدة في التعامل مع الأجهزة التقنية يمكنه بسهولة الحضور إلى موعد الاستشارة دون تسجيل. كذلك هناك أيضًا خيار تحديد موعد شخصي مع مترجم إذا لزم الأمر. يمكنكم الاتصال مع الشخص المسؤول، السيد يانيك سويتشة، من يوم الاثنين إلى يوم الجمعة بين الساعة 5 مساءً و 8 مساءً ويوم السبت من الساعة 9 صباحًا إلى 5 مساءً عبر الهاتف 38442242 0176 أو البريد الإلكتروني:… Read More

Bei Quarantäne muss weiter Lohn gezahlt werden

Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Quarantäne muss, darf er oder sie nicht zur Arbeit gehen. ArbeitgeberInnen dürfen den ArbeitnehmerInnen trotzdem nicht kündigen. Außerdem müssen die ArbeitgeberInnen den ArbeitnehmerInnen maximal sechs Wochen lang eine Entschädigung für den Verdienstausfall bezahlen. So steht es im Infektionsschutzgesetz. Diese Regelung gilt für alle ArbeitnehmerInnen. „Die Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsstatus spielen (…) keine Rolle“, so der Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Anfrage von tünews. Der Arbeitgeber bekommt das ausgezahlte Geld auf Antrag von der zuständigen Behörde zurück. Im Landkreis Tübingen ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Anträge zuständig. Informationen gibt es unter www.ifsg-online.de auch in Leichter… Read More

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