Fiktionsbescheinigung

Wer in Deutschland einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis stellt, dem gibt das Ausländeramt manchmal eine Fiktionsbescheinigung. Diese Fiktionsbescheinigung stellt die Ausländerbehörde aus, wenn sie noch nicht über den Antrag der Person entschieden hat. Durch diese Fiktionsbescheinigung gilt der Aufenthalt der Person in Deutschland als rechtmäßig und erlaubt. Die Frist, für die das Ausländeramt diese Bescheinigung ausstellt ist der Zeitraum, innerhalb dessen sie über den eigentlichen Antrag entscheiden will. Wer eine Fiktionsbescheinigung hat, darf aus Deutschland ausreisen und wieder einreisen.

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