Neue Corona-Regeln: Keine Impfpflicht – aber Einschränkungen für Ungeimpfte

Mehr als 90 Prozent der Corona-PatientInnen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg sind nicht geimpft. Das sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha. Besonders die Altersgruppe der 35- bis 59-Jährigen infiziert sich nach der Statistik des Robert-Koch-Instituts mit dem Corona-Virus, gefolgt von den 15- bis 34-Jährigen. Mit ihrer neuen Corona-Verordnung von Donnerstag, 16. September, will die baden-württembergische Landesregierung eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern und zum Impfen motivieren. Eine Impfpflicht gibt es nicht. Aber die Regeln für Ungeimpfte werden deutlich verschärft.

Die neue Corona-Verordnung sieht ein dreistufiges System vor. In der ersten Stufe brauchen Ungeimpfte oder nicht Genesene in vielen öffentlichen Bereichen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Schnelltest.

Die zweite Stufe ist die sogenannte Warnstufe. Ein Maßstab ist, wenn nach den Zahlen des Landesgesundheitsamts an zwei Werktagen hintereinander 250 Betten in Intensivstationen mit Corona-PatientInnen belegt sind. Am Mittwoch, 15. September, lagen auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in Baden-Württemberg bereits 193 Corona-PatientInnen. In der Warnstufe brauchen Ungeimpfte für Kinos, Restaurants, Museen und Theater einen negativen PCR-Test. Diesen Test müssen sie selbst bezahlen. Er kostet mehr als 60 Euro. Außerdem dürfen sich Ungeimpfte und nicht Genesene nur mit weniger Leuten treffen: ein Haushalt mit fünf weiteren Menschen. Nicht mitgezählt werden dabei neben Genesenen und Geimpften auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie schwangere und stillende Frauen.

Die sogenannte Alarmstufe gilt, wenn an zwei Werktagen hintereinander mehr als 390 Intensivbetten mit Corona-PatientInnen belegt sind. Dann darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Nicht mitgezählt werden auch hier neben Genesenen und Geimpften auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie schwangere und stillende Frauen. Außerdem dürfen nicht Geimpfte oder nicht nachweislich Genesene überhaupt nicht mehr zu bestimmten Veranstaltungen oder an bestimmte Orte – auch nicht mit einem negativen PCR-Test. Ausgeschlossen sind sie beispielweise von Stadtfesten, der Gastronomie, Bädern und Sport wie zum Beispiel in Fitness-Studios sowie Diskotheken und Clubs. Beim Friseur brauchen Ungeimpfte und Nicht-Genesene einen PCR-Test. Ausführliche Informationen gibt es unter www.baden-wuerttemberg.de „Neue Corona-Verordnung ab 16. September“.

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Bei der Impfung.Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian

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