Ein neugeborenes Kind beim Standesamt anmelden

In Tübingen kommen pro Tag im Durchschnitt zwischen acht und zwölf Kinder zur Welt. Nach der Geburt ist es wichtig, das neugeborene Kind beim Standesamt anzumelden. Um Eltern den Prozess zu erleichtern, können sie die erforderlichen Unterlagen direkt in der Universitäts-Frauenklinik (standesamtliche Meldestelle des Gebäudemanagements) abgeben. Die Meldestelle leitet sie an das Standesamt weiter. In der Meldestelle geben Eltern auch den Vornamen ihres Kindes an.

Die Eltern müssen die Unterlagen im Original vorlegen. Die Unterlagen müssen die aktuellen Namen enthalten. Kopien und Faxe sind keine Urkunden. Auch Kopien von Urkunden, die von anderen Stellen (zum Beispiel Polizei, Meldeamt, Schulen usw.) beglaubigt wurden, werden nicht akzeptiert.

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, müssen die Urkunden die aktuelle Namensführung enthalten. Diese Urkunden sind entweder die Eheurkunde und Geburtsurkunde beider Eltern oder

ein beglaubigter Ausdruck/eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Hinweisen bzw. des fortgeführten Familienbuchs (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt). In diesem Fall müssen die Eltern die Geburtsurkunde nicht vorlegen oder

das Stammbuch der Familie mit den oben aufgeführten Urkunden.

Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich die Reisepässe der Eltern und wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde eine internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original und die beglaubigte Übersetzung ins Deutsche vorlegen. Alle ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland zugelassenen und vereidigten Urkundenübersetzer ins Deutsche übersetzt sein. Das Standesamt informiert die Eltern, ob sie für die ausländischen Urkunden noch eine Überbeglaubigung brauchen.

Ist die Geburt beurkundet, bekommen die Eltern drei gebührenfreie Geburtsbescheinigungen. Damit können sie die Mutterschaftshilfe, das Kindergeld und das Elterngeld beantragen. Jede weitere Urkunde kostet 12 Euro.

Alle wichtigen Informationen – auch für unverheiratete Eltern – finden sich auf den Webseiten des Tübinger Standesamtes unter https://www.tuebingen.de/13001.html#/13342. Wer beim Standesamt Unterlagen nachreichen soll oder persönlich vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Das geht telefonisch unter der Nummer 07071/2041534.

tun21091005

Eine Kinderwiege. Foto: tünews INTERNATIONAL / Qoutayba Abboud.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html