Ungeimpfte müssen beim 2G-Modell draußen bleiben

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung geändert. Sie gilt ab Freitag, 15. Oktober. Die Impfquote sei „immer noch nicht hoch genug“, so die Landesregierung. Deshalb könnten nicht alle Beschränkungen aufgehoben werden. Vor allem Menschen ohne Impfschutz erkrankten schwer und müssten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nur für Geimpfte und Genesene werden Regeln gelockert. Neu ist: Veranstalter von Konzerten, Theater und Stadtfesten sowie Dienstleister (zum Beispiel Gastronomie und Friseursalons) und HändlerInnen können, wenn sie wollen, nach dem sogenannten 2G-Optionsmodell nur noch Geimpfte und Genesene mit Nachweis einlassen. Ungeimpfte müssten in diesem Fall draußen bleiben. Das müssen Veranstalter, Dienstleister und HändlerInnen aber auf einem Aushang deutlich machen. Geimpfte und Genesene brauchen dann keine Maske mehr. Beschäftigte und MitarbeiterInnen müssen aber weiterhin eine Maske tragen. Ausnahmen beim 2G-Zutritt gibt es für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Stillende. Sie brauchen aber einen negativen (für sie kostenlosen) Schnelltest, ebenso Jugendliche bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Einschränkungen gelten nicht für Kinder und SchülerInnen bis einschließlich 17 Jahre. Wenn die Zahl der an Corona-Erkrankten nicht deutlich steigt und wenn Veranstalter die 2G-Regel anwenden, müssen Geimpfte und Genesene mit Nachweis auch in Integrationskursen, Weiterbildungen und Fahrstunden keine Maske mehr tragen. Bei privaten Treffen und Feiern gelten keine Einschränkungen, so lange sich die Zahl der Infizierten nicht deutlich erhöht.

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Das Landtagsgebäude in Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL.

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