Strengere Regeln bei der Arbeit sowie in Bussen und Bahnen

Die Corona-Infektionszahlen steigen weiter stark an. Auf den Intensivstationen gibt es kaum noch freie Betten. Geplante Operationen müssen verschoben werden. Auch deshalb gibt es ab Mittwoch, 24. November, erneut verschärfte Corona-Regeln. Deutschlandweit gilt im neuen Infektionsschutzgesetz: Fahrgäste in Bussen und Bahnen müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen Schnelltest nachweisen (3G). Geimpft, genesen oder getestet müssen auch ArbeitnehmerInnen sein, wenn sie in ihren Betrieb gehen wollen. Das hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat beschlossen. Ein Schnelltest darf jeweils nur maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Wenn ArbeitnehmerInnen den Test verweigern, kann der Betrieb ihnen das Gehalt streichen. Der Betrieb muss den ArbeitnehmerInnen Homeoffice anbieten, wenn es möglich ist. Diese Vorschriften sollen bis 19. März 2022 gelten.

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Bahngleise mit Blick auf die Stiftskirche Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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