Strengere Corona-Regeln: Immer öfter gilt 2G plus Test

Baden-Württemberg verschärft die Corona-Regeln erneut. Sie gelten ab Samstag, 4. Dezember. In vielen Bereichen müssen Ungeimpfte draußen bleiben. In manchen Bereichen brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (2G plus). Nur Geimpfte und Genesene, die eine Auffrischungs-Impfung bekommen haben, müssen keine Tests machen. Grund für die Verschärfungen sind die weiter zunehmenden Infektionen mit Corona und die Belastung in den Intensivstationen der Krankenhäuser.

Die Regeln im Einzelnen:

Für Ungeimpfte gelten strenge Kontaktvorschriften. Hier darf sich ein Haushalt weiterhin maximal mit einer weiteren Person treffen. Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene, Menschen unter 17 Jahren und alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Im Einzelhandel gilt 2G. Das heißt: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen zum Beispiel in Bekleidungsgeschäfte. Ausnahmen gibt es für Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien.

In der Gastronomie brauchen auch Geimpfte und Genesene einen Corona-Schnelltest (2G plus). Essen und Getränke zum Mitnehmen dürfen aber weiterhin verkauft werden.

Weihnachtsmärkte, Stadt- und Volksfeste sind verboten.

Im Theater, Konzert, Kino, bei Vereins- und Sportveranstaltungen dürfen nur 50 Prozent der Plätze besetzt werden – bis hin zu maximal 750 ZuschauerInnen. Das betrifft zum Beispiel auch Fußball-Spiele der Bundesliga in Baden-Württemberg.

Diskotheken und Clubs müssen schließen.

In Kultur- und Freizeiteinrichtungen von Museen über Freizeitparks bis Fitnessstudios und Skiliften gilt: Zugang haben nur noch Geimpfte und Genesene mit einem Corona-Schnelltest (2G plus).

Städte und Gemeinden dürfen in Innenstädten und auf Plätzen, an denen sich viele Menschen längere Zeit aufhalten, den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den Konsum verbieten.

Ein Feuerwerk an Silvester wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Es ist bundesweit verboten, Böller und Feuerwerk zu verkaufen.

Mehr unter www.baden-wuerttemberg.de „Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung“

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Die Tübinger Neckarinsel im Winter. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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