Land lockert Testpflicht bei 2G-plus

Kaum gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, wurde sie schon überarbeitet. Die Landesregierung lockert für Geimpfte und Genesene die Testpflicht. Sie hätten in vielen Bereichen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Die 2G-plus-Regel gilt zum Beispiel in der Gastronmie, in Schwimmbädern und in Fitnessstudios. Am Sonntag, 5. Dezember, hat die Landesregierung ihre 2G-plus-Regelung „präzisiert“, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Menschen mit einer Booster-Impfung, aber jetzt neu auch vollständig Geimpfte müssen keinen Test machen, wenn seit der letzten Impfung weniger als sechs Monate vergangen sind. Auch Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate her ist, brauchen keinen zusätzlichen Test. Sie müssen allerdings mit einem PCR-Test nachweisen, dass sie infiziert waren. Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gibt es ebenfalls Ausnahmen: Sie können mit einem aktuellen Schnelltest in Geschäfte gehen, in denen die 2G- Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) gilt. Diese Lockerung für Jugendliche gilt allerdings nur bis 31. Januar 2022. Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Jugendlichen bis zu diesem Zeitpunkt „die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen“.

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Im Stuttgarter Schloss sind Teile der Landesregierung untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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