Privat an Weihnachten feiern: am besten geimpft

Wer an Weihnachten privat mit anderen feiern möchte, sollte am besten geimpft sein. Ohne Impfung darf nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 3. Dezember 2021 während der Alarmstufen I oder II nur eine zusätzliche Person zum eigenen Haushalt dazu kommen. BesucherInnen mit vollständigem Impfschutz oder Genesene zählen nicht dazu. Deren Besuche sind also erlaubt. Auch Personen unter 18 Jahren sind ausgenommen, ebenso solche, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

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Ein festlich geschmückter Weihnachtsbaum. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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