Baden-Württemberg begrenzt Kontakte bei privaten Treffen

Die Landesregierung in Baden-Württemberg verschärft vor Weihnachten noch einmal die Corona-Regeln. Sie gelten ab Montag, 20. Dezember. In der aktuellen Alarmstufe II werden die Kontakte weiter beschränkt: Wenn eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person an einem privaten Treffen teilnimmt, darf ein Haushalt nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht mitgezählt. Auch für Geimpfte und Genesene gelten Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal 50 Leute, im Freien maximal 200 Leute treffen. Auch hier werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht mitgezählt. Außerdem dürfen ab 1. Januar 2022 nach der 3G-Regel nur Geimpfte, Genesene und Getestete, also Menschen mit negativem Schnelltest, Verwaltungsgebäude wie Bürgerämter, Zulassungs- und Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser betreten.

Einen Überblick über alle Änderungen gibt es unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausweitung-der-corona-massnahmen-zum-20-dezember-2021/

tun21121802

Die Neckarbrücke in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html