Öffnungszeiten über Weihnachten und den Jahreswechsel

Geschäfte. Die meisten Einzelhandelsgeschäfte haben an Heiligabend, Freitag, 24. Dezember und Silvester, Freitag, 31. Dezember noch einen halben Tag geöffnet. Anders bei den sogenannten gesetzlichen Feiertagen. An diesen Tagen bleiben alle Geschäfte geschlossen: am 1. Weihnachtsfeiertag, Samstag, 25. Dezember, am Neujahrstag, Samstag, 1. Januar und an „Heilige Drei Könige“, Donnerstag, 6. Januar.

Städtische Ämter und Einrichtungen. Sie sind nur an Heiligabend und Silvester sowie an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Ab Montag, 3. Januar, gelten wieder die üblichen Sprech- und Öffnungszeiten. Die Ämter und Einrichtungen in den Teilorten Bühl, Bebenhausen, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf und Weilheim haben teilweise andere Öffnungszeiten, die unter www.tuebingen.de/feiertagsregelung aufgelistet sind.

Stadtbücherei Tübingen. Die Hauptstelle der Stadtbücherei ist vom 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar geschlossen. Wichtig: In dieser Zeit ist es nicht möglich, Medien über den Rückgabeautomaten und den Briefkasten zurück zu geben. Die Zweigstellen Derendingen, Waldhäuser-Ost und Wanne sind vom 23. Dezember bis 9. Januar geschlossen. Weitere Informationen unter: https://www.tuebingen.de/presse#/35333

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Plätzchen in der Weihnachtszeit. Foto: tünews INTERNATIONAL / Kerstin Markl.

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