Im Freien darf am Jahreswechsel in der Tübinger Altstadt kein Alkohol getrunken werden. Diese Regelung gilt von Freitag, 31. Dezember, 6 Uhr, bis Samstag, 1. Januar, 6 Uhr. Das teilt die Stadt mit. So soll verhindert werden, dass sich das Corona-Virus weiter ausbreitet. Gaststätten dürfen Alkohol nicht in To-go-Bechern verkaufen. Außerdem dürfen in dieser Zeit auf dem Marktplatz und auf dem Holzmarkt keine mitgebrachten alkoholischen Getränke konsumiert werden. Alkohol darf nur im Innern von Gaststätten und in deren Außenbereichen getrunken werden. Siehe https://www.tuebingen.de/31182.html#/35401
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Der Holzmarkt in der Tübinger Innenstadt nach nächtlichen Feiern und Krawallen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mohammad Momand.
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