Kein Feuerwerk in der Tübinger Altstadt

In der Tübinger Altstadt gilt am Jahreswechsel ein strenges Feuerwerksverbot. So soll die historische Altstadt geschützt werden. Das teilt die Stadt Tübingen auf ihrer Homepage mit. Das Verbot gilt auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken. Das Verbot umfasst am 31. Dezember und am 1. Januar die Bereiche Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auch auf der Platanenallee ist es dann verboten, Raketen und Knallkörper zu zünden. In der Silvesternacht kontrollieren Ordnungskräfte der Polizei und der Stadt das Feuerwerksverbot. Wer sich nicht daran hält, kann eine Geldbuße bekommen. Siehe https://www.tuebingen.de/1512.html#/35408

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Die Tübinger Stiftskirche. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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