Eine Steuer gegen den Müll in Tübingen

Die Stadt Tübingen will den Müll von „to go“- oder „take away“-Verpackungen verringern. Die Gründe: Überquellende öffentliche Mülleimer sehen nicht schön aus. Außerdem muss die Stad viel Geld für die Entsorgung des Mülls ausgeben. Deshalb führt sie zum 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer ein. Die müssen Geschäfte wie zum Beispiel Imbisse, Cafés, Bäckereien und Tankstellen bezahlen, wenn sie Speisen und Getränke anbieten, die sofort verzehrt oder mitgenommen werden. Für Einwegdosen, Kaffeebecher oder Schalen für Pommes Frites müssen die VerkäuferInnen dann 50 Cent pro Stück, für Einwegbesteck, Eislöffel oder Trinkhalme 20 Cent Steuern zahlen. Maximal dürfen 1,50 Euro für eine Mahlzeit (Essen und Getränk) verlangt werden. Für Mehrweg-Verpackungen muss keine Steuer bezahlt werden. Die neue Steuer kann zu Preiserhöhungen für die KundInnen führen. „Die Steuer darf über den Verkaufspreis der Speisen und Getränke refinanziert werden.“ Das schreibt die Stadt auf ihrer Homepage.

Ausführliche Informationen gibt es unter www.tuebingen.de/verpackungssteuer

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Ab 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen für “to go”-Speisen und -Getränke. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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