Kürzere Quarantäne und FFP2-Maskenpflicht

Baden-Württemberg ändert erneut die Corona-Regeln. Sie gelten ab Mittwoch, 12. Januar, so das Land in einer Pressemitteilung. Anlass ist die sehr ansteckende Omikron-Variante des Virus.

Neu ist, dass Erwachsene ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen wie Geschäften und der Gastronomie eine FFP2-Maske tragen müssen. Das gilt nicht im privaten Bereich, im öffentlichen Verkehr, an der Arbeitsstätte und für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die letzte Gruppe braucht aber eine ärztliche Bescheinigung.

In der Gastronomie gilt jetzt eine Sperrzeit von 22.30 bis 6 Uhr morgens.

Auch die Regeln für die Quarantäne sind geändert. Positiv Getestete / Infizierte können die Quarantäne ohne Test nun schon nach zehn Tagen beenden. Ab dem siebten Tag der Quarantäne können sie sich mit einem negativen PCR- oder Schnelltest freitesten. Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls zehn Tage isolieren. Auch sie können sich ab dem sieben Tag freitesten. Frisch Genesene oder frisch Geimpfte – bis maximal drei Monate nach einer Infektion oder Impfung – sowie Menschen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) müssen sich nicht isolieren. Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen dürfen sich bereits ab dem fünften Tag freitesten.

Die Schülerausweise gelten über den 1. Februar hinaus als Testnachweis. Auch nicht geimpfte Jugendlich können damit im Januar und Februar ins Kino, Café oder zum Sporttraining gehen.

Das Land hat die Vorschriften der Alarmstufe II bis 1. Februar verlängert, obwohl die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser abnimmt. Das bedeutet unter anderem: Bei privaten Treffen dürfen in Räumen weiterhin höchstens zehn Immunisierte (also Geimpfte und Genesen) zusammenkommen. Im Freien dürfen sich maximal 50 Leute treffen. Wenn bei einem Treffen eine Person nicht geimpft oder genesen ist, dürfen die Angehörigen eines Haushalts nur zwei Personen eines anderen Haushalts empfangen. Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr zählen nicht mit. Siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/regeln-der-alarmstufe-ii-bleiben-bestehen/

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FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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