Nächtliche Ausgangssperre für Nicht-Geimpfte

Im Kreis Tübingen müssen Nicht-Geimpfte ab Sonntag, 16. Januar, nachts zu Hause bleiben. Der Grund: Es infizieren sich immer mehr Menschen mit dem Corona-Virus. Der Grenzwert von 500 Neuinfektionen je 100.000 EinwohnerInnen innerhalb einer Woche ist überschritten (Sieben-Tage-Inzidenz). Das teilt das Landratsamt Tübingen mit. Deshalb gibt es Einschränkungen für Nicht-Geimpfte und Nicht-Immunisierte. Sie dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnung nicht verlassen, außer wenn sie einen wichtigen Grund haben – zum Beispiel die Arbeit, einen Arztbesuch oder Sport allein im Freien. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, für SchülerInnen unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, und für Kinder, die noch nicht in die Schule gehen. Die Ausgangssperre wird beendet, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen fünf Tage hintereinander unter 500 liegt.

Siehe auch die Corona-Verordnung des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ Näheres unter „Was bedeutet die Ausgangsbeschränkung…?“

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Die Neckarbrücke in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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