Im Einzelhandel gilt wieder die 3G-Regelung. Das heißt, außer Geimpften und Genesenen können ab Dienstag, 25. Januar, auch wieder alle mit einem aktuellen negativen Corona-Test in Einzelhandelsgeschäften wie zum Beispiel Bekleidungsläden einkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden. Die Regierung kündigte an, noch in dieser Woche die Corona-Verordnung entsprechend zu ändern.
Die ausführliche Begründung des Gerichts findet sich unter dem Link
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Das Zinser Viertel in Tübingen in der Nähe des Bahnhofs. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.