Getestete dürfen wieder shoppen

Im Einzelhandel gilt wieder die 3G-Regelung. Das heißt, außer Geimpften und Genesenen können ab Dienstag, 25. Januar, auch wieder alle mit einem aktuellen negativen Corona-Test in Einzelhandelsgeschäften wie zum Beispiel Bekleidungsläden einkaufen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden. Die Regierung kündigte an, noch in dieser Woche die Corona-Verordnung entsprechend zu ändern.

Die ausführliche Begründung des Gerichts findet sich unter dem Link

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/_Einfrieren+der+Alarmstufe+II_+fuer+den+Einzelhandel+rechtswidrig/?LISTPAGE=1213200

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Das Zinser Viertel in Tübingen in der Nähe des Bahnhofs. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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