Land lockert Regeln für Quarantäne

Auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Corona-Virus müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Diese Regelung gilt ab Mittwoch, 26. Januar. Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat die Vorschriften zur Absonderung in der Corona-Verordnung an die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts angepasst.

Folgende Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne:

Alle, die zweimal gegen das Corona-Virus geimpft sind und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage her ist,

Genesene, deren PCR-Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab der Probeentnahme zurückliegt,

Geimpfte, die mindestens eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen haben und

Genesene, die eine oder zwei Impfungen gegen das Corona-Virus bekommen haben.

Außerdem hat das Ministerium zwei weitere Punkte geändert:

Positiv Getestete können sich ab dem 7. Tag nur freitesten, wenn sie bei der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr hatten.

Die Nachtestung nach einem positiven Test kann jetzt auch mit einem Schnelltest – zum Beispiel in einem Testzentrum – gemacht werden.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-passt-regelungen-fuer-quarantaene-und-isolation-an/

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Die Tübinger können an mehreren Stellen in der Innenstadt kostenlos Schnelltests machen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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