Gelockerte Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas

In Baden-Württemberg müssen nicht mehr komplette Schulklassen oder Kita-Gruppen in Quarantäne – auch nicht bei größeren Corona-Ausbrüchen und trotz rasant steigender Infektionszahlen. Dies hat das Gesundheitsministerium mitgeteilt. Es müssen sich nur noch positiv getestete Kita-Kinder und SchülerInnen zu Hause isolieren. Wenn es in einer Klasse infizierte SchülerInnen gab, müssen sich die nicht-quarantänebefreiten MitschülerInnen an fünf Tagen hintereinander testen. Mit dem neuen Vorgehen will die Landesregierung den Präsenzunterricht schützen und „einen einigermaßen geregelten Schul- und Kitabetrieb“ gewährleisten, so Gesundheitsminister Manfred Lucha. Wenn der Präsenzunterricht nicht mehr sichergestellt werden kann, können Schulleitungen entscheiden, dass einzelne Klassen, Lerngruppen oder die ganze Schule zum Fern- oder Hybridunterricht (eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln.

Siehe https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2022-02-02-neue-quarantaene-handlungsleitfaden-fuer-schulen-und-kitas

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Tübinger Schule. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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