Keine 3G-Regel mehr im Einzelhandel

In Baden-Württemberg gibt es in der aktuellen „Alarmstufe I“ keine Zugangsbeschränkungen mehr für den Einzelhandel – zum Beispiel in Bekleidungsläden. Bisher durften nur Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) in diese Geschäfte. KundInnen müssen beim Einkaufen aber weiter eine FFP2-Maske tragen. Das steht in der geänderten Corona-Verordnung. Sie gilt ab Mittwoch, 9. Februar. Wer in ein Restaurant, in ein Café, in ein Konzert oder in ein Fitness-Studio geht, muss ab Mittwoch keine Kontaktdaten mehr angeben. Ausnahmen gibt es für Clubs und Diskotheken sowie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen die Kontaktdaten weiterhin hinterlegt werden. Auch der Plan ist aufgegeben, in der kommenden Woche die 3G-Regel in Kirchen, Moscheen und Synagogen einzuführen. Bei Großveranstaltungen wie Sport- und Kulturevents, Volks- und Stadtfeste sind jetzt wieder mehr BesucherInnen zugelassen. So sind zum Beispiel im Freien bei der 2G+-Regel (Geimpfte und Genesene plus aktueller negativer Schnelltest) maximal 10.000 ZuschauerInnen erlaubt.

Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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Fahrräder vor dem Kinderbekleidungsgeschäft in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Laura Schnierle.

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