Baden-Württemberg lockert Corona-Regeln

Ungeimpfte bekommen mit der neuen Corona-Verordnung wieder mehr Freiheiten. Das gilt ab Mittwoch, 23. Februar, für Freizeit, Gastronomie und sogenannte körpernahe Dienstleistungen. Bei der Physiotherapie gibt es keine Beschränkungen mehr. In Kosmetik- oder Tattoo-Studios gilt In der aktuellen Warnstufe weiter 3-G, also geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet. 3-G heißt es auch in der Gastronomie – im Freien und in geschlossenen Räumen. Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete dürfen jetzt auch Fitness-Studios, Museen, Bibliotheken oder Zoos besuchen. Strengere Auflagen haben Clubs und Diskotheken, die wieder öffnen dürfen. Dort brauchen aber auch Geimpfte, Geboosterte und Genesene einen aktuellen negativen Corona-Test.

Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Generell gilt in geschlossenen Räumen aber weiter die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen.

Für Geimpfte und Genesene fallen bei privaten Treffen die Kontaktbeschränkungen weg. Kommen in der aktuellen Warnstufe auch Ungeimpfte, darf ein Haushalt nur mit zehn weiteren Menschen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit.

Zu Sportveranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen jetzt maximal 6000 ZuschauerInnen kommen, im Freien nicht mehr als 25.000. Ungeimpfte brauchen einen aktuellen negativen Test.

Ausführliche Informationen zu allen Fragen gibt es unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

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Ein Cafeladen im Außenbreich.Foto:tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian

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