Freier Zugang zu Tübinger Ämtern

In den Tübinger Ämtern gibt es keine 3G-Regelung mehr. BesucherInnen müssen nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Allerdings müssen alle über 18 Jahre eine FFP2-Maske tragen und den Abstand einhalten. Das schreibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Wer kommen möchte, braucht einen Termin. Online kann er für die Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie die Verwaltungsstellen in Bebenhausen, Hirschau, Pfrondorf und Weilheim ebenso wie für das Ausländeramt in der Schmiedtorstraße 4 gebucht werden. Wer einen Termin im Bürgeramt hat, kann jetzt wieder im Eingangsbereich warten. Zur Online-Buchung geht es auf www.tuebingen.de/corona über „Stadtverwaltung hebt 3G-Regel für Dienststellenbesuche auf“.

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Rathaus in der Altstadt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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